Kreis Lippe/Kalletal. Zwei Tage vor der Kommunalwahl am 14. September hatten die Unabhängigen Kalletaler Bürger (UKB) einen Termin vor dem Landgericht in Detmold. Am Freitag, 12. September, ging es im Saal 143 in der öffentlichen Versammlung um Taschenbehauptungen oder Meinungsäußerungen der Wählerinitiative, wie es der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Mertens damals dem Publikum erklärte. Allerdings war keiner der beiden Parteien gekommen. Vielmehr wurde die Verhandlung per Videokonferenz in den Sitzungsaal auf einen großen Bildschirm übertragen.
Nun zur Urteilsverkündung, zwei Wochen nach der Verhandlung, waren neben Medienvertretern und einigen Zuhörern auch Brigitte Lähnemann, Vorsitzende der UKB, und Katarina Nelle, Medizinische Fachangestellte des MVZ, gekommen.
Im Wahlkampf hatten die UKB unter anderem gemutmaßt, das MVZ könnte möglicherweise schon insolvent sein. Grundlagen waren die dafür bekannten Zahlen zu den Kosten des MVZ sowie die ihnen bekannten geringen Patientenzahlen.
Jetzt entschied das Gericht, dass aus seiner Sicht die Tatsachenbehauptungen zur möglichen Insolvenz sowie die nicht bewiesene Einsatzsumme von 178.000 Euro durch die Gemeinde nicht mehr behauptet werden dürfen. Bei Missachtung drohen Ordnungsgelder oder eine Haftstrafe.
Die anderen Äußerungen, die zur Debatte standen, seien hingegen wertfrei und durch das Gesetz zur freien Meinungsäußerung gedeckt. Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde deshalb abgewiesen und die Kosten des Verfahrens der beiden Parteien gegeneinander aufgeteilt.
Zur Erinnerung: Die UKB sind nicht Mitglied der Gesellschaftsversammlung des MVZ unter kommunaler Trägerschaft und forderten von Beginn an die Veröffentlichung der Geschäftszahlen des MVZ, was bis jetzt von Bürgermeister Mario Hecker sowie der Geschäftsführerin Gabriele Dostal abgelehnt wird.
Auch die Vorlage des Mietvertrages über das Gebäude werde bisher vom Bürgermeister abgelehnt, erklärte die Vertreterin der UKB. Aus diesem Grund wurden Vermutungen, aber auch Tatsachen von den UKB in die Öffentlichkeit gebracht, die zu dem vor Gericht auszutragenden Streit führten.