So ist es richtig: Auf jedem E-Scooter e i n e Fahrerin. Häufig aber sieht man zwei Jugendliche auf e i n e m Fahrzeug, was nicht nur verboten, sondern auch gefährlich ist. Die abgebildeten Mädel fahren ohne Helm. Den empfiehlt die Polizei ausdrücklich als Kopfschutz, aber er gilt unter Jugendlichen als „uncool“.  Foto: Adobe Stock

Detmold. Zwei 14-jährige Jugendliche wurden am Samstagabend,  25. April, gegen 19:30 Uhr bei einem Unfall mit einem E-Scooter im Bereich des Anna-von-Schilgen-Wegs leicht verletzt. Die 14-jährige Fahrzeugführerin stand dabei nach ersten Erkenntnissen unter Alkoholeinfluss. Eine weitere 14-Jährige wurde zur weiteren Behandlung in ein Klinikum gebracht. Nach bisherigen Erkenntnissen nutzten die beiden Jugendlichen den E-Scooter gemeinsam, als sie zu Fall kamen. Beide erlitten leichte Verletzungen. Die Erziehungsberechtigten wurden informiert. Eine Blutprobe wurde angeordnet. Die Polizei betont, dass für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autos gelten, insbesondere für Minderjährige. »Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen«, mahnt die Polizei.