Symbolbild. Foto: KI-generiert

Lage-Hörste. Das Wasserschutzgebiet „Lage-Hörste“ wird neu ausgewiesen. Das Gebiet liegt im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Hörste der Stadtwerke Lage. Für das Verfahren ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Lippe zuständig.


Das aktuelle Schutzgebiet wurde bereits im November 1979 festgesetzt. Es erstreckt sich über Teile von Lage und Detmold. Bei einer Überprüfung vor Ort habe ein Gutachter festgestellt, dass es Abweichungen von den ursprünglichen Schutzgebietsgrenzen gebe.

Mit der Neuausweisung fallen derzeitige Schutzgebietsflächen weg, andere werden mit aufgenommen. Für das künftige Einzugsgebiet sind diverse Nutzungsbeschränkungen und Verbote angedacht.

„Die öffentliche Wasserversorgung ist ein wesentlicher Aspekt der Daseinsvorsorge und besonders geschützt. Damit wir die Wassergewinnung sowie eine ausreichende Grundwasserqualität dauerhaft gewährleisten können, sind Wasserschutzgebiete unabdingbar“, erklärt Rüdiger Kuhlemann, Leiter der Unteren Wasserbehörde.

Das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes findet unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Verfahrensunterlagen sind bei der Stadt Lage und der Stadt Detmold ausgelegt und können im Zeitraum von Montag, 13. Juli, bis Mittwoch, 12. August, eingesehen werden.

Ebenso sind die Informationen auf den Webseiten der Städte und des Kreises unter dem Stichwort „Bekanntmachungen“ zu finden. Jeder, dessen Belange durch die beabsichtigte Neuausweisung berührt werden, kann bis Mittwoch, 26. August, seine Einwendungen vorbringen. Diese werden von der Unteren Wasserschutzbehörde geprüft.