
Lage. Die CDU-Ratsfraktion hat der Beschlussvorlage zum Auswahlverfahren für den Ersten Beigeordneten in der jüngsten Ratssitzung nicht zugestimmt, weil sie das Wahlrecht des Rates aus ihrer Sicht unnötig eingeschränkt hat.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 12. Mai 2021 (Az. 15 A 1735/20) klargestellt, dass bei der Wahl einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten zwischen allen vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt werden kann, und dass nicht nur die Verwaltung, sondern auch einzelne Ratsmitglieder, Gruppen und Fraktionen vorschlagsberechtigt sind.
Am Ende des Auswahlverfahrens waren drei Bewerber verblieben. Eine interfraktionelle Einigung auf einen gemeinsamen Kandidaten hat es nicht gegeben. Die Beschlussvorlage der Verwaltung ging dennoch davon aus, dass nur ein einziger Kandidat zur Wahl steht.
Für die CDU-Fraktion war entscheidend, dass der Rat als Wahlorgan seine Aufgabe wahrnehmen kann, eine echte Auswahlentscheidung zu treffen, statt lediglich eine bereits vorgezeichnete Entscheidung zu bestätigen. Aus diesem Grund hat die CDU die Beschlussvorlage abgelehnt und zusätzlich die geheime Wahl beantragt, damit jedes Ratsmitglied unabhängig von Fraktionsdisziplin nach eigener Überzeugung entscheiden konnte.
»Es geht uns dabei nicht um die Bewertung einzelner Bewerber, sondern um ein Verfahren, das für alle Fraktionen fair und nachvollziehbar ist«, so Fraktionschef Frederik Topp. Und: »Wir gratulieren Herrn Wiens zu seiner Wahl und wünschen ihm einen guten Start in seiner neuen Aufgabe als Erster Beigeordneter und Chief Digital Officer der Stadt Lage.« Und: »Die CDU-Fraktion Lage steht für eine Kommunalpolitik, die unbequeme Fragen stellt und trotzdem Verantwortung übernimmt, wenn es darauf ankommt.«






