Beschädigungen auf einem Friedhof gelten als pietätlos und werden als „Störung der Totenruhe“ nach § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Symbolfoto: Friedhof St. JohannKalletal. Im Zeitraum vom 9. bis 11. September beschädigten bislang Unbekannte mehrere Bleiglasfenster einer Friedhofskapelle in der Straße Felsenkeller. Weiterhin warfen sie Gegenstände auf Gräber. Zeugen beobachteten im Umfeld des Tatorts Kinder/Jugendliche, die mit der Tat im Zusammenhang stehen könnten. Das Kriminalkommissariat 6 hat die Ermittlungen zur Sachbeschädigung aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise unter der Rufnummer (05231) 6090.
Ich bin ein Zwitterwesen. Ein halbes Arbeitsleben lang Lehrer, die andere Hälfte Journalist. Und immer beides zugleich: Als Deutschlehrer habe ich meinen Schülern eine praktische Nutzung der Sprache abverlangt und mit ihnen „Zeitung in der Schule“ veranstaltet. Als Journalist in verschiedenen Tageszeitungen haben mich immer die Schüler dort – die sogenannten Volontäre – interessiert, denen ich unbedingt etwas beibringen wollte.
Jenseits der Ruhestandsgrenze mache ich nun auf Freier Mitarbeiter, statt die Füße hochzulegen. Warum? Weil ich’s kann und weil das Gehirn auf Touren gehalten werden will. „Die Realität ist immer zu wenig“, haben die Romantiker gesagt und hatten recht. Durch dokumentierende Aneignung mache ich mehr daraus: Realität wird gewissermaßen zur „Wirklichkeit“ potenziert. Deshalb habe ich eine eigene Online-Zeitung für Lage ins Leben gerufen: lage-aktuell.de Ich beanspruche den Titel: Nachhaltigster News-Lieferant für Lage (NNL). Deshalb arbeite ich ganz eng mit der LWZ zusammen. Artikel bleiben hier lange sichtbar und landen nicht – wie die Tageszeitung – sofort nach der Lektüre im Altpapier.
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