Symbolbild. Foto: Pixabay

Düsseldorf. Mehr als 100 Einsatzkräfte haben bei einer landesweiten Kontrollaktion gegen Problemimmobilien und Sozialleistungsmissbrauch am Donnerstag, 24. September, insgesamt rund 143 Wohneinheiten in Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld und Velbert überprüft.


In 38 Fällen waren die festgestellten Zustände so gravierend, dass unmittelbar Nutzungsuntersagungen ausgesprochen und die Wohnungen geschlossen wurden. Darüber hinaus registrierten die Behörden unter anderem lebensbedrohliche Brandschutzmängel, Verstöße gegen Meldevorschriften sowie Hinweise auf mutmaßliche Scheinmiet- und Scheinarbeitsverhältnisse.

Vorbereitung und Durchführung der behördenübergreifenden Aktion erfolgten unter Federführung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben des Ministeriums sollen die Kontrollen auch Erkenntnisse über Vermieter liefern, die minderwertigen Wohnraum gezielt an Menschen in schwierigen Lebenssituationen vermieten.

Zudem geht es um Arbeitgeber, die diesen Menschen möglicherweise lediglich auf dem Papier Beschäftigungsverhältnisse bescheinigen, um ihnen den Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen und selbst finanziell davon zu profitieren.

Die zuständigen Behörden prüfen die gewonnenen Hinweise nun weiter. Dabei sollen auch mögliche Verbindungen in andere Kommunen untersucht werden, um dahinterstehende Strukturen landesweit aufzudecken und zu zerschlagen.

Scharrenbach: „Gezielter Treffer“

NRW-Heimat- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach bezeichnet die Aktion als „weiteren gezielten Treffer gegen das Geschäftsmodell mit Schrottimmobilien“. Dabei werde moderne Datenanalyse mit der Erfahrung der kommunalen Mitarbeiter vor Ort verbunden.

„So erkennen wir auffällige Adressen schneller, setzen die Kontrollkräfte gezielter ein und bringen ans Licht, was hinter den Fassaden passiert“, erklärt Scharrenbach. Die Daten wiesen den Weg, die Kontrollen vor Ort sorgten anschließend für Klarheit und Konsequenz.

Das Ziel bestehe nicht allein darin, Problemimmobilien ausfindig zu machen: „Wir wollen die Strukturen dahinter erkennen und den Geschäftsmodellen, die aus sozialer Not Profit schlagen, den Boden entziehen.“ Schrottimmobilien und Sozialleistungsmissbrauch hätten in Nordrhein-Westfalen keinen Platz, betont die Ministerin.

Lebensbedrohliche Brandschutzmängel

Besonders weitreichende Konsequenzen hatten die Kontrollen für 38 Wohneinheiten. Für sie wurden unmittelbar Nutzungsuntersagungen ausgesprochen und die betroffenen Problemwohnungen geschlossen.

Den dort lebenden Mieterinnen und Mietern wurden alternative Unterbringungsmöglichkeiten angeboten, bis der jeweils verantwortliche Vermieter eine andere angemessene Unterbringung sichergestellt hat. Sollte der Vermieter dies nicht gewährleisten, übernimmt die jeweilige Kommune die Unterbringung und stellt ihm die entstehenden Kosten in Rechnung.

In den kontrollierten Wohn- und Geschäftsobjekten stellten die Einsatzkräfte 14 lebensbedrohliche Mängel beim Brandschutz fest. Hinzu kamen sieben defekte Haustüren und sieben defekte Fenster mit Schimmelbildung.

Außerdem registrierten die Behörden 26 defekte Elektroanlagen und sieben defekte Heizungsanlagen. In neun Fällen wurden Rattenbefall und Vermüllung festgestellt.

Drei Haftbefehle vollstreckt

Die Überprüfungen beschränkten sich nicht auf den baulichen Zustand der Immobilien. Insgesamt stellten die beteiligten Behörden 60 Verstöße gegen melderechtliche Vorschriften fest. Zudem trafen die Einsatzkräfte auf Personen, gegen die Ermittlungsverfahren laufen und deren Aufenthaltsort bis dahin unbekannt war.

35 Personen wurden von Amts wegen abgemeldet. In Fällen von Kindern und Minderjährigen, deren Aufenthalt nicht belegt werden konnte, wurde die Familienkasse entsprechend benachrichtigt.

In zwölf Fällen wurde eine Prüfung zum Verlust der europäischen Freizügigkeit eingeleitet. Darüber hinaus konnten drei Haftbefehle vollstreckt werden. Ein Gewerbe wurde von Amts wegen abgemeldet.

Auch sieben Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Bei fünf davon handelte es sich nach Angaben des Ministeriums um Schrottfahrzeuge, die sofort verschrottet wurden. Zwei weitere Fahrzeuge wurden aufgrund ausstehender Forderungen der jeweiligen Stadt gepfändet.

57 Hinweise auf Scheinarbeitsverhältnisse

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf möglichen Scheinbeschäftigungen und Sozialleistungsmissbrauch. In 57 Fällen fanden die Behörden Hinweise auf Scheinarbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit Sozialleistungsmissbrauch. Die zuständigen Stellen wollen diesen Verdachtsmomenten nun mit den jeweils erforderlichen Prüfungen nachgehen.

Insgesamt wurden zudem fünf Fälle mit Verdacht auf einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt.

Nach Angaben des Ministeriums wurden außerdem Hinweise auf übergeordnete Strukturen gefunden, die durch eine gezielte Ausnutzung des Sozialleistungssystems finanzielle Vorteile aus den Mieteinnahmen der Problemimmobilien ziehen und dadurch Sozialleistungsbetrug fördern sollen. Festgestellte Rechtsverstöße werden ordnungsrechtlich geahndet. Soweit ausreichende Anhaltspunkte vorliegen, sollen strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Zahlreiche Behörden gemeinsam im Einsatz

An der groß angelegten Kontrollaktion waren zahlreiche kommunale Behörden beteiligt. Dazu gehörten unter anderem Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht, Ordnungsamt, Gesundheitsamt, örtliche Feuerwehren und städtische Vollstreckungsstellen.

Unterstützt wurden sie von der Polizei, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, Ermittlungsstellen der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern und den Familienkassen.

Welche Gebäude kontrolliert werden sollten, stand dabei keineswegs ausschließlich aufgrund bisheriger Erfahrungen fest. Ein großer Teil der Immobilien war im Vorfeld mithilfe eines speziell entwickelten Analysesystems ausgewählt worden.

Dieses verknüpft Gebäude- und Sozialdaten miteinander und macht Auffälligkeiten sichtbar, die auf möglichen Missbrauch oder Betrug hindeuten können. Mit dieser datenbasierten Vorauswahl sollen die beteiligten Behörden ihre begrenzten Kontrollressourcen gezielt dort einsetzen können, wo sich aufgrund der Datenlage besondere Auffälligkeiten ergeben.