Intensive Ratssitzung in Leopoldshöhe: Alle Tagesordnungspunkte zur Schließung der Kita Greste sind in den Bildungs- und Kultur-Ausschuss im kommenden Monat verschoben worden. Foto: Reiner Toppmöller 

Leopoldshöhe. Großer Andrang herrschte bei der Ratssitzung am 15. Oktober in Leopoldshöhe. Zahlreiche Besucher waren gekommen, um die Beratungen über das Bürgerbegehren und die Zukunft der Kita Greste zu verfolgen. Ihre Erwartungen wurden jedoch bereits zu Sitzungsbeginn enttäuscht.


Auf Antrag der SPD-Fraktion wurden alle entsprechenden Tagesordnungspunkte in den Bildungs- und Kultur-Ausschuss im kommenden Monat verschoben. Dafür stimmten die Fraktionen der SPD, der CDU und der Grünen. Damit wurden die Anträge der AfD, der PUB und der BFL zur Aufhebung des Beschlusses, die Kita zu schließen, nicht diskutiert.

Den Auftakt machte Rechtsanwalt Christian Eikeler von der Kanzlei Wolter Hoppenberg, die von der Verwaltung mit der rechtlichen Prüfung beauftragt wurde. Er stellte den aktuellen Sachstand zum Bürgerbegehren gegen die kommunalen Kitas dar. Seine detaillierten juristischen Ausführungen verlangten den Zuhörern dabei einige Konzentration ab.
Dabei bemühte er sich, die rechtlichen Zusammenhänge möglichst transparent darzustellen, was angesichts der Komplexität des Verfahrens keine einfache Aufgabe war. Anhand der zeitlichen Abläufe erläuterte er, wann das Bürgerbegehren öffentlich bekannt gemacht und bei der Gemeinde eingereicht wurde. Zudem stellte er klar, dass es sich um ein sogenanntes initiierendes Bürgerbegehren handelt und nicht um ein direktes Bürgerbegehren, das sich gegen einen bereits gefassten Ratsbeschluss richtet.

Von zentraler Bedeutung sei dabei der zeitliche Ablauf, erläuterte Eikeler. Die Initiatoren hätten bereits im Juni angekündigt, ein Bürgerbegehren starten zu wollen. Formal eingereicht worden sei dieses jedoch erst am 24. August. Dazwischen lag der Ratsbeschluss vom 16. Juli zur Schließung der Kita Greste.

Gerade deshalb handle es sich nach Einschätzung des Rechtsanwalts um ein sogenanntes initiierendes Bürgerbegehren. Für ein solches Verfahren gebe es keine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer der Rat über die Zulässigkeit entscheiden müsse. Vielmehr sei eine umfassende rechtliche Prüfung erforderlich. Diese Vorgehensweise entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Vorwürfe, die Gemeindeverwaltung verzögere die Entscheidung über das Bürgerbegehren bewusst oder verschleppe das Verfahren, wies Eikeler daher zurück.

Der Anwalt erklärte, dass in der Fragestellung des Begehrens sich der Ratsbeschluss nicht wiederfinde und es im Nachhinein auch keine geltungserhaltende Reduzierung auf den Ratsbeschluss geben dürfe. Auch wenn Eikeler dies nicht ausdrücklich aussprach, ließ seine Argumentation für kundige Zuhörer eine klare Tendenz erkennen. Nach seiner rechtlichen Einschätzung dürfte das Bürgerbegehren aufgrund formaler Voraussetzungen voraussichtlich nur schwer zulassungsfähig sein.

Frank Elbrächter von der PUB („Es wäre schlimm, wenn das Bürgerbegehren ins Leere läuft“) erhob dagegen erwartungsgemäß Widerspruch und betonte, dass dies nur die eine Meinung sei und man notfalls eine zweite einholen müsse. Er unterstellte zudem ein mögliches Gefälligkeitsgutachten, was vom Gutachter sofort strikt zurückgewiesen wurde.

Seine Kollegin Dagmar Beermann erinnerte emotional an die Arbeit und die vielen Unterschriften. Für ihre Aufforderung, „Da muss man doch was machen, das kann doch nicht alles umsonst gewesen sein“, erntete sie den Applaus des Publikums und einen Ordnungsruf des Bürgermeisters zu den Publikumsbekundungen.

Die Grünen erhoben hingegen Vorwürfe gegen die Unterschriftensammler, die teilweise falsch oder nur unvollständig informiert hätten. Sie begrüßten jedoch die direkte Demokratie, die das Begehren in die Welt gesetzt hätte. Gleichzeitig sähen sie aber auch, dass das Begehren den Ratsbeschluss nicht aufgegriffen habe.

Aus der CDU-Fraktion kam der Hinweis, dass juristisches Handeln die Grundlage für die Entscheidung sein müsse, ob das Begehren zugelassen werde oder nicht.

Martina Brinkmann und Jenny Matthes vom Kreisjugendamt informierten anschließend über die aktuelle Situation der Kita-Plätze in Leopoldhöhe: „Es gibt in der Gemeinde ausreichend Kita-Plätze, auch wenn Greste geschlossen wird“, erklärte Matthes.

Anders als in den anderen Jahren habe man in diesem Jahr bereits vier Wochen eher mit dem Anmeldungsverfahren begonnen. „Zurzeit sind die Anmeldungen noch zögerlich, aber ich kann Ihnen versprechen, alle Kinder werden versorgt“, ergänzte sie.

Matthes fügte an, dass es in Leopoldshöhe schon immer ein Überangebot an Kita-Plätzen gegeben habe. So habe die AWO (Stand Oktober 2026) zwei Gruppen für 50 Kinder geschlossen, also neben den sofort verfügbaren 35 Plätzen insgesamt 85 freie Plätze. Und auch das DRK habe zurzeit acht freie Plätze im Angebot.

Matthes zeigte anhand einer Präsentation der IT NRW die prognostizierten dramatisch fallenden Zahlen der U3- und Ü3-Kinder bis zum Jahr 2036 auf. Schon jetzt zeige sich ein deutlicher Geburtenrückgang seit 2019.

Dies alles soll nun im kommenden Fachausschuss, gemeinsam mit den Anträgen der PUB, der BFL und der AfD zur Auflösung des Beschlusses zur Schließung der Kita Greste beraten werden. Bis dahin liegt möglicherweise auch das Gutachten zum Bürgerbegehren vor.