Leopoldshöhe. Im Streit um die Zukunft der Kita Greste verschärft die Fraktion PUB (Parteiunabhängige Bürger) den politischen und rechtlichen Druck auf Verwaltung und Rat. Nachdem die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe nach Angaben der Fraktion bislang nicht eingegriffen hat, wurde die Angelegenheit nun der Bezirksregierung als oberer Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.
Im Mittelpunkt steht der Ratsbeschluss DS 98/2026, mit dem die Schließung der Kita Greste zum Ende des Kindergartenjahres 2026/2027 beschlossen wurde. Die PUB hält den Beschluss für rechtswidrig zustande gekommen und hat deshalb eine umfangreiche Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Fraktionsvorsitzender Frank Elbrächter begründet den Schritt mit der besonderen Bedeutung des parallel laufenden Bürgerbegehrens zum Erhalt der kommunalen Kindertagesstätten. Trotz der Sommerferien hätten rund 3.500 Bürger das Anliegen unterstützt. Die Fraktion sehe sich daher in der Pflicht, zu verhindern, dass das Bürgerbegehren faktisch ins Leere laufe.
„Dies würde dem Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen erheblichen Schaden zufügen“, erklärt Elbrächter. Besonders problematisch wäre nach seiner Ansicht, wenn sich erst nach einer endgültigen Schließung der Einrichtung herausstellen sollte, dass der zugrunde liegende Ratsbeschluss rechtswidrig zustande gekommen ist.
Streitpunkt ist ein Geschäftsordnungsantrag
Kern der Beschwerde ist ein Vorgang während der Ratssitzung am 16. Juli. Damals hatte sich der Rat mit der Beschlussvorlage DS 98/2026 zur Schließung der Kita Greste befasst.
Nach Darstellung der PUB stellte Elbrächter während der Sitzung einen Geschäftsordnungsantrag mit dem Ziel, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen und zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurückzuverweisen. Über diesen Antrag sei jedoch nicht abgestimmt worden.
Stattdessen habe Bürgermeister Martin Hoffmann darauf verwiesen, dass die Tagesordnung bereits beschlossen worden sei und die Beratung fortgesetzt. Anschließend sei der Schließungsbeschluss gefasst worden.
Die PUB sieht darin eine Verletzung ihrer organschaftlichen Mitwirkungsrechte. Nach Auffassung der Fraktion hätte der Rat über den Geschäftsordnungsantrag gesondert abstimmen müssen. Die Entscheidung darüber habe nicht allein durch den Sitzungsleiter getroffen werden dürfen.
Die später von der Verwaltung vertretene Auffassung, Elbrächter habe seinen Antrag nicht weiterverfolgt beziehungsweise ihn faktisch zurückgenommen, weist die PUB zurück. Die Äußerung „Naja, wenn Sie es so machen wollen, dann ist es so, dann machen Sie es so“ könne nicht als ausdrückliche Rücknahme des Antrags verstanden werden.
Zweifel an Rechtmäßigkeit des Beschlusses
Nach Auffassung der PUB handelt es sich nicht lediglich um einen Verstoß gegen Verfahrensregeln, sondern um die Verletzung eines grundlegenden Mitwirkungsrechts eines Ratsmitglieds.
Die Fraktion stützt ihre Argumentation auf verschiedene gerichtliche Entscheidungen und kommt zu dem Schluss, dass der Schließungsbeschluss deshalb rechtswidrig zustande gekommen sei. Hätte der Geschäftsordnungsantrag eine Mehrheit gefunden, wäre die Entscheidung über die Schließung der Kita Greste in der damaligen Sitzung nicht getroffen worden.
Sorge vor vollendeten Tatsachen
Besondere Dringlichkeit sieht die PUB aufgrund des laufenden Anmeldeverfahrens für die Kindertageseinrichtungen. Da die Kita Greste nicht mehr als Einrichtung im Anmeldeverfahren geführt werde, würden aus Sicht der Fraktion bereits Fakten geschaffen.
Zudem verweist die PUB auf das am 24. August eingereichte Bürgerbegehren zum Erhalt der kommunalen Kitas. Die Entscheidung über dessen Zulässigkeit stand nicht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 15. Oktober.
Nach Auffassung der Fraktion besteht deshalb die Gefahr, dass die Schließung der Kita Greste umgesetzt wird, bevor sowohl die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses als auch das Bürgerbegehren abschließend geklärt sind.
Kritik an Vertagung der politischen Debatte
Elbrächter kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des Rates, mehrere Anträge zur Zukunft der Kita Greste in den Fachausschuss zu verweisen. Aus seiner Sicht gehe es dabei längst nicht mehr allein um die inhaltliche Frage kommunaler Kindertagesstätten.
„Leider haben einige Ratsmitglieder immer noch nicht verstanden, dass es hierbei nicht um die inhaltliche Diskussion über das Für und Wider kommunaler Kitas geht, sondern um den Erhalt unserer Demokratie“, erklärt der PUB-Fraktionsvorsitzende.
Die Fraktion fordert die Kommunalaufsicht nun auf, die von ihr geltend gemachte Verletzung von Mitwirkungsrechten sowie die Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses zu prüfen. Gleichzeitig solle untersucht werden, welche Maßnahmen notwendig sind, um bis zu einer Entscheidung weitere vollendete Tatsachen zu verhindern.
Ob die Kommunalaufsicht oder die obere Aufsichtsbehörde die Rechtsauffassung der PUB teilt, ist derzeit noch offen. Eine Entscheidung liegt bislang nicht vor.






