Unmäßiger Alkoholgenuss kann dazu führen, dass der Konsument ausrastet und randaliert. Oft kann selbst die Polizei ihn nicht zur Vernunft bringen. Dann setzt es Arrest auf der Polizeistation und eine deftige Anzeige. Besonders, wenn sich herausstellt, dass der Randalierer noch einen Haftbefehl offen hat. Symbolfoto: KI

Barntrup. Die Polizei wird zu einem Mehrfamilienhaus am Schratweg gerufen. Dort randaliert ein 23-Jähriger zu später Stunde: nämlich in der Nacht von Freitag auf Samstag, 23./24. Oktober. Als die Polizisten vor Ort eintreffen, finden sie den Mann stark alkoholisiert auf einer Wiese in einem Vorgarten vor. Der greift die Beamten frontal an, stürzt jedoch und kann sich anschließend nur mühsam auf den Beinen halten. Ein freiwilliger Atem-Alkoholtest fällt positiv aus.


Als erste Maßnahme versuchen die Polizisten, den zunehmend aggressiver werdenden Randalierer in seine Wohnung zu begleiten. Doch der schickt sich an, einen Polizisten in den Schwitzkasten zu nehmen. Deshalb beschließen die Ordnungshüter, ihn zur Polizeiwache zu bringen. Während der anschließenden Fahrt zum Polizeigewahrsam in Detmold leistet der 23-Jährige weiterhin Widerstand und versucht, einen Beamten zu beißen. Zudem beleidigt er die Einsatzkräfte ununterbrochen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wird ihm eine Blutprobe entnommen. Und nun die Überraschung: Der 23-jährige Barntruper hat einen Haftbefehl offen. Die Polizei leitet ein weiteres Strafverfahren ein.