Leopoldshöhe. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe kommt am Dienstag, 10. November, zu einer Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Anträge zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Schließung der Kita Greste vom 15. Oktober sowie das Bürgerbegehren zum Erhalt der kommunalen Kita-Trägerschaft.
Hintergrund der Sitzung ist ein Antrag der BFL-Fraktion vom 20. Oktober. Nach Paragraph 47 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann eine Fraktion unter Angabe der zu beratenden Themen die Einberufung des Rates verlangen. Da bei der Verwaltung Zweifel bestanden, ob dem Antrag ein entsprechender Fraktionsbeschluss zugrunde lag, wurde die BFL auf Empfehlung der Kommunalaufsicht aufgefordert, einen Nachweis vorzulegen.
Den entsprechenden Fraktionsbeschluss reichte die BFL am 26. Oktober nach. Bei der Prüfung stellte die Verwaltung allerdings eine Unstimmigkeit fest: Der Beschluss ist auf den 21. Oktober datiert und damit auf einen Zeitpunkt nach Eingang des Antrags vom 20. Oktober.
In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Ladungsfrist von mindestens zehn Tagen hat Bürgermeister Martin Hoffmann deshalb für den 10. November zu einer Ratssitzung eingeladen. Dort soll auch über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden werden. Das von der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg erarbeitete Rechtsgutachten wird nach Angaben der Verwaltung bis dahin erwartet.
Für Eltern, die ihre Kinder für das kommende Kita-Jahr anmelden möchten, sollen nach Auskunft des Kreises Lippe keine Nachteile entstehen, auch wenn die Planungen bis Ende November oder Anfang Dezember noch angepasst werden. Die Verwaltung begrüße, dass sowohl die Anträge als auch das Bürgerbegehren nun zeitnah beraten würden. Ziel sei es, möglichst rasch Klarheit für die betroffenen Familien in Leopoldshöhe zu schaffen.
Die Sitzung ist öffentlich. Die Gemeinde weist zugleich darauf hin, dass die Ratsmitglieder ihr Mandat ehrenamtlich ausüben. Ruhe im Sitzungssaal sei daher keine Frage der Strenge, sondern des Respekts gegenüber allen Beteiligten, die dort sprechen und Entscheidungen für die Gemeinde treffen.




