Symbolbild. Foto: Pixabay

Gütersloh. Nach weiteren Schussabgaben auf eine Bar in Gütersloh hat die Polizei ihre Präsenz im Innenstadtbereich deutlich erhöht. Zusätzlich ordnete Landrätin Ina Laukötter für zunächst 28 Tage eine sogenannte „Strategische Fahndung“ für das Gütersloher Stadtgebiet an.


Zu dem jüngsten Vorfall kam es am Mittwochmorgen, 4. November, gegen 3 Uhr. Unbekannte gaben Schüsse auf eine Bar ab. Zum Tatzeitpunkt befanden sich zwei Personen in dem Lokal, die unverletzt blieben. Darüber hinaus wurden in den vergangenen zwei Wochen zwei weitere Betriebe in der Gütersloher Innenstadt durch vergleichbare Schussabgaben beschädigt.

Die Ermittlungen hat eine Ermittlungskommission der Polizei Bielefeld übernommen. Sie befasst sich mit sämtlichen Fällen in Bielefeld, Herford und Gütersloh, bei denen auf Gebäude von Geschäftsleuten geschossen wurde.

Bereits zuvor hatte die Polizei ihre Präsenz in der Innenstadt ausgeweitet. Nun werden insbesondere die Kontrollen in den Abend- und Nachtstunden nochmals verstärkt. Durch die Anordnung der „Strategischen Fahndung“ ist die Polizei nach Paragraph 12a des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes berechtigt, Personen- und Fahrzeugkontrollen auch ohne konkreten Tatverdacht durchzuführen. Dabei können Personen angehalten, ihre Identität festgestellt sowie mitgeführte Gegenstände und Fahrzeuge kontrolliert werden.

Landrätin Ina Laukötter betonte, dass die Schussabgaben trotz bislang fehlender Verletzter nicht hinnehmbar seien. Die verstärkte Polizeipräsenz und die „Strategischen Fahndung“ seien wichtige Maßnahmen, um weitere Taten zu verhindern und die laufenden Ermittlungen zu unterstützen. Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Beobachtungen den Einsatzkräften mitzuteilen oder die Notrufnummer 110 zu wählen.