Landesweiter Probealarm am 9. März – Sirenentest auch im Kreis Lippe

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Auch im Kreis Lippe werden die rund 180 Sirenen getestet. Symbolfoto: Adobe Stock

Kreis Lippe. Wenn Sirenen heulen, warnen sie im Normalfall vor einer Gefahrensituation. Um die Bürger mit den unterschiedlichen Signalen vertraut zu machen und auch dafür zu sensibilisieren, was im Gefahrenfall zu tun ist, wird am Donnerstag, 9. März, wieder ein landesweiter Probealarm durchgeführt.

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Auch im Kreis Lippe werden an diesem Tag die rund 180 Sirenen getestet. Der Probealarm beginnt um 11 Uhr mit einem Dauerton. Bei einer Großschadenslage bedeutet dieser: Entwarnung, die Gefahr ist vorbei. Um 11.05 Uhr folgt eine Minute lang ein auf- und abschwellender Heulton.

Warnsignal für die Bevölkerung

Im Ernstfall ist dies ein wichtiges Warnsignal für die Bevölkerung. Bürger werden bei einer Großschadenslage oder einer anderen akuten Gefahr aufgefordert, den Lokalsender Radio Lippe einzuschalten, die Warn-Apps zu nutzen, auf Lautsprecherdurchsagen zu achten oder Hinweise auf den Internetseiten der Kreise und Kommunen zu beachten, um weitere Informationen abzuwarten.

Entwarnung um 11.10 Uhr

Da es sich bei dem Sirenen-Test lediglich um eine Probealarmierung handelt, werden an dem Donnerstag keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet oder weitere Informationen bereitgestellt.

Um 11.10 Uhr folgt erneut ein Dauerton von einer Minute, der Entwarnung signalisiert. Parallel dazu erfolgt eine Probealarmierung über die Warnsysteme „KATwarn“ und „NINA“. Auch das Cell Broadcast-System des Bundes wird in diesem Zuge erneut getestet.

Cell Broadcast

Auch die Feuerschutz- und Rettungsleitstelle des Kreises Lippe ist ab sofort in der Lage, den Cell Broadcast-Alarm anlassbezogen selbst auszulösen.

Cell Broadcast ermöglicht es, Warnungen einfach, schnell, zielgenau und datensparsam an eine große Anzahl von Menschen zu versenden und ist daher ideal für eine Alarmierung im Notfall.

Die Übersendung von Warnmeldungen über Cell Broadcast ist ein anonymes Verfahren, das die Empfangsbereitschaft des Mobilfunkendgerätes in einer Funkzelle des Mobilfunknetzes nutzt.

So können in einem potenziellen Gefahrengebiet befindliche Mobilfunkendgeräte mit einer Warnmeldung angefunkt werden, ohne dass eine vorherige Registrierung oder Angabe von personenbezogenen Daten notwendig ist.

Smartphones einschalten

Damit Handys, Smartphones und andere Mobilfunkgeräte die Warnmeldung anzeigen, müssen sie eingeschaltet und der Empfang von Notfallnachrichten aktiviert sein. Zudem müssen die Geräte mit einem Mobilfunknetz verbunden sein und ein Betriebssystem haben, das die Nachricht verarbeiten und darstellen kann.

Weitere Informationen zu den Warnungen und dem NRW-Warntag gibt es hier und hier. (lwz)

 

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