Recht auf Reparatur: EU nimmt Hersteller in die Pflicht

15
Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Straßburg. Frohe Kunde für alle Verbraucher: Elektrische Geräte wie Handys, Staubsauger oder Kühlschränke muss der jeweilige Hersteller künftig unter Umständen im Schadensfall reparieren.

Dies ergab eine Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg. Dort stimmte eine große Mehrheit der Abgeordneten für das sogenannte Recht auf Reparatur, berichtet die Tagesschau.

Ziel der EU ist es, dass bestimmte Produkte länger genutzt werden können und insgesamt weniger Müll produziert wird. Dies sollen die Hersteller künftig gewährleisten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es für den Verbraucher meist günstiger ist, ein neues Produkt zu erwerben, anstatt es reparieren zu lassen.

Darüber hinaus sollen unabhängige Werkstätten gestärkt werden, in der Hoffnung, dass diese finanziell attraktivere Reparaturangebote leisten können. Dafür würden sie zunächst nähere Informationen zu den Produkten und faire Preise für Ersatzteile benötigen.

Nun liegt es in der Hand der EU-Staaten, dem Vorhaben zuzustimmen. Dies gilt laut Tagesschau jedoch als Formsache. Sofern dies geschieht, haben die Länder nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Jahre Zeit, die Vorschriften entsprechend umzusetzen.