Straßburg. Frohe Kunde für alle Verbraucher: Elektrische Geräte wie Handys, Staubsauger oder Kühlschränke muss der jeweilige Hersteller künftig unter Umständen im Schadensfall reparieren.
Dies ergab eine Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg. Dort stimmte eine große Mehrheit der Abgeordneten für das sogenannte Recht auf Reparatur, berichtet die Tagesschau.
Ziel der EU ist es, dass bestimmte Produkte länger genutzt werden können und insgesamt weniger Müll produziert wird. Dies sollen die Hersteller künftig gewährleisten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es für den Verbraucher meist günstiger ist, ein neues Produkt zu erwerben, anstatt es reparieren zu lassen.
Darüber hinaus sollen unabhängige Werkstätten gestärkt werden, in der Hoffnung, dass diese finanziell attraktivere Reparaturangebote leisten können. Dafür würden sie zunächst nähere Informationen zu den Produkten und faire Preise für Ersatzteile benötigen.
Nun liegt es in der Hand der EU-Staaten, dem Vorhaben zuzustimmen. Dies gilt laut Tagesschau jedoch als Formsache. Sofern dies geschieht, haben die Länder nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Jahre Zeit, die Vorschriften entsprechend umzusetzen.
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Bereits zu Schulzeiten entdeckte Yves Brummel seine Leidenschaft für Journalismus, die er während seiner knapp neunjährigen Tätigkeit als Freier Mitarbeiter in der Lokalsportredaktion des Westfalen-Blatts in Gütersloh vertiefen durfte. Nach Stationen unter anderem in den Medienabteilungen von Arminia Bielefeld und Dr. Kurt Wolff sowie in der Sportkommunikation der Arvato-Medienfabrik landete er nach Abschluss seines Masterstudiums im Bereich Journalismus und Medienkommunikation als Freier Redakteur bei Lippe aktuell. Zudem war der gebürtige Gütersloher zu dieser Zeit für den Postillon in Lage tätig. Seit 2023 ist er Freier Redakteur bei der LWZ und schreibt für das Westfalen-Blatt in Schloß Holte-Stukenbrock.