Lemgo/Extertal. Wegen zweifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Lemgo unter Vorsitz von Richter Prof. Dr. Florian Hobbeling einen 28-jährigen Mann aus Extertal zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Zusätzlich verhängte das Gericht ein lebenslanges Tierhaltungsverbot. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt.
Der Angeklagte hatte bereits im vorangegangenen Termin die Misshandlung zweier Hunde eingeräumt. Seine Einlassung, einmaliges Duschen beider Tiere mit zu heißem Wasser sowie das mehrstündige Zubinden der Schnauze eines Hundes mit einem Kabelbinder, erwies sich jedoch als unvereinbar mit den tatsächlichen Verletzungen.
Zwei Tierärztinnen, die im früheren Verhandlungstermin als Zeuginnen gehört worden waren, legten dar, dass Umfang und Schwere der Verletzungen auf länger anhaltende oder deutlich schwerere Misshandlungen schließen ließen, als der Angeklagte zugab.
Voll schuldfähig trotz psychischer Störungen
Im Mittelpunkt des aktuellen Verhandlungstages stand das mündliche Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie zur Frage der Schuldfähigkeit. Trotz festgestellter psychischer Auffälligkeiten sah der Sachverständige beim Angeklagten keine Hinweise auf eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit. Der Mann sei daher zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen.
Seit seinem 16. Lebensjahr konsumierte der Angeklagte regelmäßig Drogen. Dadurch scheiterte die Abiturprüfung, eine begonnene Ausbildung wurde abgebrochen. Bis heute lebt er im Elternhaus, ohne berufliche oder persönliche Perspektiven. Im Tatzeitraum habe es zudem familiäre Konflikte gegeben.
Der Sachverständige diagnostizierte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägter Empathieschwäche, deutlicher Aggressivität sowie der Fähigkeit, gegenüber anderen einen kontrollierten und angepassten Eindruck zu vermitteln.
Gleichzeitig schilderte er, dass der Angeklagte in der Begutachtung zwar kooperativ an Persönlichkeitstests teilnahm, sich jedoch weigerte, über die Vorwürfe zu sprechen. Auf wiederholte Nachfragen reagierte er sogar aggressiv und warf dem Gutachter vor, ihn „in die Ecke drängen“ zu wollen. Es sei deutlich geworden, dass bei ihm „rasch die Hutschnur platzt“.
Die festgestellte dissoziale Persönlichkeitsstörung erkläre auch die sadistischen Züge, die bei den Misshandlungen eine Rolle gespielt hätten. Eine parallel diagnostizierte Depression sowie eine Zwangsstörung, der Angeklagte hortet unter anderem Steine, seien hingegen nicht ursächlich für die Taten. Eine depressive Episode hätte den Misshandlungen sogar eher entgegengewirkt.
Der Sachverständige wies zudem darauf hin, dass sich die sadistischen Anteile des Angeklagten durch Amphetaminmissbrauch verstärkt hätten, der enthemmend wirke. Die Taten seien jedoch nicht als impulsive Ausbrüche im Zuge familiärer Konflikte zu erklären; dafür seien sie zu systematisch und zu langfristig gewesen.
Zweifel an Reue
Der Gutachter betonte, der Angeklagte benötige dringend eine langfristige Psychotherapie. Er zeigte sich verständnislos darüber, dass der Mann bislang, abgesehen von zwei stationären Aufenthalten, keinerlei ambulante Hilfe in Anspruch genommen habe.
Das Geständnis bezeichnete der Sachverständige als taktisch motiviert, nicht als Ausdruck von Reue. Dem Angeklagten sei die Strafbarkeit seines Handelns bewusst gewesen; er habe während der Begutachtung genau gewusst, was „zweckdienlich“ sei.
In Anwesenheit des Gutachters wurden im Gerichtssaal anschließend Bilder der schwer verletzten Hunde auf dem Großbildschirm gezeigt. Der Angeklagte selbst verweigerte den Blick auf die Fotos.
Zeuge mit ungewöhnlicher Doppelrolle
Zum Abschluss wurde der gesetzliche Betreuer des Angeklagten als Zeuge gehört. Dieser arbeitet nicht nur als Berufsbetreuer, sondern ebenfalls als Tierarzt. Die Fotos der misshandelten Hunde hatte er sich bewusst nicht angesehen, um die Zusammenarbeit mit dem Angeklagten nicht zu gefährden. Er berichtete, dass es zuletzt drei bis vier Gesprächstermine gegeben habe, nachdem der Angeklagte zuvor jeglichen Kontakt verweigert hatte.
Außerhalb des Protokolls erläuterte der Zeuge seine ungewöhnliche berufliche Kombination: Mehrere Personen hätten ihm wegen seiner Erfahrung mit „schwierigen Menschen“ geraten, als Berufsbetreuer tätig zu werden. Die neue Perspektive habe ihn gereizt.
Für die Zukunft bleibe zu hoffen, so der Tenor im Gerichtssaal, dass der Angeklagte mit seinem Betreuer weiter kooperiere und seine Bereitschaft zur Therapie ernst meine, und nicht lediglich als taktisches Manöver im Strafverfahren geäußert habe.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.