Symbolbild. Foto: KI-generiert

Kreis Lippe/Kalletal. Die Beschwerde des LWZ-Redaktionsmitgliedes Reiner Toppmöller bei der Kommunalaufsicht wegen eines Formfehlers in der Kalletaler Ratssitzung vom 26. März 2026 (die LWZ berichtete) nimmt Kalletals Bürgermeister Mario Hecker nun zum Anlass für einen eigenen Tagesordnungspunkt. Zudem wurde ein externes Anwaltsbüro mit einer rechtlichen Stellungnahme beauftragt.


Allerdings thematisiert die Verwaltungsvorlage nicht die Frage, ob die Sitzungsleitung den Fehler hätte erkennen und rügen müssen, sondern richtet den Fokus auf die beiden betroffenen Ratsmitglieder. In der Vorlage 82/2026 wird geprüft, ob diese gegen ihre Verpflichtungen nach Paragraf 31 der Gemeindeordnung NRW verstoßen haben könnten, indem sie trotz möglicher Befangenheit an einer Abstimmung teilnahmen.

Der Bürgermeister stützt sich dabei auf die Einschätzung der Kommunalaufsicht sowie auf die juristische Stellungnahme des beauftragten Anwalts. Kritiker sehen dagegen auch eine Verantwortung bei der Sitzungsleitung. Nach ihrer Auffassung hätte vor der Abstimmung ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen, dass möglicherweise betroffene Ratsmitglieder nicht stimmberechtigt sind.

Da LWZ-Reporter Reiner Toppmöller kein Kalletaler Bürger ist und in der Ratssitzung kein Rederecht besitzt, wandte er sich jetzt auch schriftlich an Bürgermeister Hecker. In seiner E-Mail weist er darauf hin, dass es Aufgabe eines Journalisten sei, auf mögliche Rechtsverstöße aufmerksam zu machen und diese den zuständigen Stellen zu melden. Gleichzeitig kritisiert er die aus seiner Sicht einseitige Darstellung der Verantwortung und verweist darauf, dass auch die Sitzungsleitung eine Pflicht gehabt habe, auf mögliche Ausschlussgründe hinzuweisen.

UKB weist Vorwürfe zurück

Deutliche Kritik kommt auch von Martin Cygon, Ratsmitglied der Unabhängigen Kalletaler Bürger (UKB). In einer ausführlichen Stellungnahme weist er die Vorwürfe entschieden zurück und spricht von einer fehlerhaften und juristisch mangelhaften Vorlage.

Cygon erklärt, er habe seiner Offenbarungspflicht vollständig entsprochen. Bereits zu Beginn der Wahlperiode habe er gegenüber der Gemeinde angegeben, in welchen Vereinen er Vorstandsmitglied sei. Zudem habe er nach eigenen Angaben erst wenige Wochen zuvor in einer Beiratssitzung des Kinder- und Jugendzentrums Kalletal (KJK) auf seine Funktion hingewiesen und dort gemeinsam mit Bürgermeister Hecker über die Finanzierung der Einrichtung beraten.

Der UKB-Politiker verweist darauf, dass das KJK als eingetragener Verein eng mit der Gemeinde verbunden sei. Die Einrichtung übernehme zahlreiche Aufgaben für die Kommune, darunter die Organisation der Ferienspiele, den Betrieb des Jugendzentrums sowie die aufsuchende Jugendarbeit. Aufgrund dieser engen Verflechtung sei er davon ausgegangen, dass dort, ähnlich wie bei anderen gemeindenahen Organisationen, eine Ausnahme nach der Gemeindeordnung greifen könne.

Zudem habe Bürgermeister Hecker unmittelbar vor der Abstimmung ausdrücklich gefragt, ob Ausschlussgründe vorlägen. Da weder von der Verwaltung noch von Ratsmitgliedern entsprechende Einwände erhoben worden seien, habe er dies als Bestätigung gewertet, an der Abstimmung teilnehmen zu dürfen.

„Wäre dies der Fall gewesen, so hätte der Rat darüber abstimmen müssen, ob eine Befangenheit in Frage kommt oder nicht. Beziehungsweise ich hätte von mir aus sofort darauf verzichtet, abzustimmen“, schreibt Cygon in seiner Stellungnahme.

Politische Motivation vermutet

Besonders kritisch äußert sich der UKB-Vertreter zum weiteren Verlauf. Er verweist darauf, dass die SPD bereits kurz nach der damaligen Abstimmung öffentlich auf eine mögliche Befangenheit hingewiesen habe, obwohl während der Sitzung niemand Einwände erhoben habe.

Gemeinsam mit dem ebenfalls betroffenen CDU-Ratsmitglied Michael Pohlmann sieht Cygon deshalb die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung des Vorgangs. Die Vorlage könne dazu dienen, politische Gegner öffentlich an den Pranger zu stellen, heißt es sinngemäß in seiner Stellungnahme.

Darüber hinaus hält Cygon den Tagesordnungspunkt für entbehrlich. Die ursprüngliche Abstimmung sei einstimmig erfolgt, sodass das Ergebnis selbst bei einem nachträglichen Wegfall einzelner Stimmen unverändert geblieben wäre. Zudem warnt er vor einer weiteren Verschärfung des politischen Klimas im Kalletaler Rat, das bereits durch andere Auseinandersetzungen belastet sei.

Ob der Tagesordnungspunkt wie geplant beraten wird, entscheidet der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Juli. Die Diskussion dürfte nicht nur die Frage der Befangenheit, sondern auch die Verantwortung der Sitzungsleitung und den Umgang mit politischen Konflikten im Kalletaler Rathaus erneut in den Mittelpunkt rücken.