Düsseldorf. Millionen Verbraucher in Deutschland erhielten im Sommer 2022 eine Ankündigung des Internet-Giganten Amazon über eine Preiserhöhung ihrer Prime-Mitgliedschaft. Amazon begründete die Notwendigkeit mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“.
Der Preis für das Abonnement der Prime-Mitgliedschaft wurde zum 15. September 2022 angehoben. Bei monatlicher Zahlung kostet Amazon Prime seitdem 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Bei der jährlichen Mitgliedschaft werden 89,90 statt zuvor 69 Euro fällig. Bei monatlicher Zahlung entspricht dies einer Erhöhung um 12,5 Prozent. Wer das Abo jährlich zahlt, muss sogar 30,3 Prozent draufzahlen.
Preiserhöhungsklausel unwirksam
„Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden unzulässig.“ Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann hiergegen noch in Berufung gehen.
Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage
Bislang haben Verbraucher bei jährlicher Zahlung insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28 Euro. Für Amazon könnte es demnach aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Kunden um Erstattungen im insgesamt dreistelligen Millionenbereich gehen. Damit Verbraucher die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten, falls Amazon nicht von sich aus eine Erstattung vornimmt, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Abhilfeklage gegen Amazon.
Prime-Kunden, die sich dieser Klage anschließen, müssten nicht selbst gegen Amazon vorgehen, sondern erhielten ihr Geld im Falle des Erfolgs vor Gericht automatisch zurück. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW können sich Betroffene bereits jetzt für den Newsletter anmelden, über den unter anderem informiert wird, wenn das Klageregister eröffnet ist und Verbraucher sich anmelden können. (lwz/Verbraucherzentrale NRW)