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Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen stellt die Weichen für eine umfassende Modernisierung der Lehrkräfteausbildung. Der Schul- und der Wissenschaftsausschuss des Landtags haben ihre Beratungen abgeschlossen und empfehlen eine Reform, die, vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments, durch Änderungen im Lehrerausbildungsgesetz sowie in der Lehramtszugangsverordnung umgesetzt werden soll. Ziel ist es, die Ausbildung angehender Lehrkräfte praxisnäher, attraktiver und zukunftsfester zu gestalten sowie zusätzliche Potenziale für den Lehrerberuf zu erschließen.


Nach Angaben des Ministeriums für Schule und Bildung soll die Reform ein zentraler Baustein des „Schulkompass NRW 2030“ sein. Grundlage bilde ein im vergangenen Jahr vorgelegter Bericht zur Lehrkräfteausbildung. In den Weiterentwicklungsprozess seien neben Verbänden und Hochschulen auch Kirchen, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sowie weitere Akteure einbezogen worden.

Schulministerin Dorothee Feller erklärte, die Lehrkräfteausbildung bilde das Fundament für eine gute Schule. Mit der Reform werde sie gezielt weiterentwickelt und qualitativ gestärkt. Die Ausbildung werde künftig stärker an den Anforderungen des Schulalltags ausgerichtet und durch zusätzliche Zugänge ergänzt. Ziel sei es auch, langfristig mehr junge Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen.

Auch Wissenschaftsministerin Ina Brandes hob die Bedeutung gut ausgebildeter Lehrkräfte hervor. Diese seien der Schlüssel für eine anspruchsvolle Schulbildung. Durch die Modernisierung entstünden bessere Ausbildungsmöglichkeiten und zugleich erleichterte Zugänge in Bereichen mit besonderem Bedarf, etwa in Deutsch als Fremdsprache oder in den Naturwissenschaften. Den Hochschulen bescheinigte sie, ihrer Verantwortung mit Innovationsbereitschaft und Engagement gerecht zu werden.

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die stärkere Praxisorientierung im Studium. Künftig sollen angehende Lehrkräfte intensiver an den Schulalltag herangeführt werden. So werde das Eignungs- und Orientierungspraktikum verlängert. Zudem solle das Berufsfeldpraktikum grundsätzlich an Schulen stattfinden. Studierende sollen dadurch frühzeitig mehr Unterrichtserfahrung sammeln und die Anforderungen des Berufs besser kennenlernen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sonderpädagogischen Förderung. Die Ausbildung in diesem Lehramt wird nach Angaben des Ministeriums stärker auf ein vertieft zu studierendes Unterrichtsfach konzentriert und stärker auf Basis- sowie Diagnosekompetenzen ausgerichtet. Künftig sollen alle angehenden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen Kenntnisse sowohl in der sprachlichen als auch in der mathematischen Grundbildung erwerben. Gleichzeitig bleibe die breite Einsatzfähigkeit in unterschiedlichen Schulformen und Förderschwerpunkten erhalten. Ministerin Feller betonte in diesem Zusammenhang, gerade für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf seien solide Kompetenzen beim Lesen, Schreiben und Rechnen von zentraler Bedeutung.

Mit der Einführung des neuen Lehramtsfaches „Deutsch als Zweitsprache“ reagiert das Land zudem auf die wachsende Bedeutung sprachlicher Bildung. Dieses soll zunächst für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen eingerichtet und regelmäßig überprüft werden. Hintergrund ist unter anderem die steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache: Im vergangenen Schuljahr befanden sich zeitweise rund 100.000 neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in der schulischen Erstförderung.

Auch für Berufskollegs sind Neuerungen vorgesehen. Um dem Bedarf an Lehrkräften in technischen Fachrichtungen zu begegnen, soll ein Modellversuch mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglicht werden. Diese könnten künftig unter bestimmten Voraussetzungen lehramtsbezogene Masterabschlüsse in technischen Disziplinen anbieten. Ziel sei es, neue Zielgruppen für den Lehrerberuf zu gewinnen und insbesondere an Berufskollegs den Fachkräftebedarf besser zu decken.

Darüber hinaus eröffnet die Reform erweiterte Möglichkeiten für den Seiteneinstieg. Künftig sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch Bewerberinnen und Bewerber mit nur einem Unterrichtsfach Zugang zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erhalten. Gleichzeitig werde dadurch die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse erleichtert. Das Ministerium betont jedoch, dass die grundständige Lehrkräfteausbildung mit zwei Fächern weiterhin der Regelfall bleiben soll und die Qualitätsstandards nicht abgesenkt werden.

Bereits zu Beginn des Jahres wurde zudem der Vorbereitungsdienst überarbeitet. Nach Angaben des Ministeriums würden Unterrichtsbesuche künftig stärker als Instrument zur Lern- und Entwicklungsförderung ausgestaltet. Einheitliche Rückmeldeformate sollen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen. Gleichzeitig werde die schriftliche Vorbereitung schlanker gestaltet und stärker auf die Praxis ausgerichtet.

Auch die Staatsprüfung wurde modernisiert: Die kontinuierliche Ausbildungsleistung soll stärker gewichtet werden, während einzelne Prüfungssituationen an Bedeutung verlieren. Damit rücke die Gesamtleistung über die gesamte Ausbildungszeit stärker in den Fokus.

Mit der Reform verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Unterrichtsversorgung langfristig zu sichern. Neben einer höheren Attraktivität der Ausbildung soll insbesondere die Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte unterstützt werden. Schulministerin Feller erklärte abschließend, die Maßnahmen seien ein wichtiger Schritt, um die Lehrkräfteausbildung moderner, praxisnäher und insgesamt attraktiver zu gestalten und damit die Qualität des Schulsystems nachhaltig zu stärken.