Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der anhaltenden Niedrigwasserlage auf dem Rhein das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Gütertransporte vorübergehend aufgehoben.


Wie das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr mitteilt, gilt die Ausnahmeregelung ab sofort und zunächst bis zum 31. August.

Erfasst werden Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen. Nicht von der Regelung umfasst sind Großraum- und Schwertransporte.

Zusätzlich wurde eine Ausnahme von den Bestimmungen der Ferienreiseverordnung erteilt. Dadurch können die betroffenen Transporte in den kommenden drei Wochen auch an Samstagen auf den Straßen unterwegs sein.

Nach Angaben des Ministeriums hatte sich Nordrhein-Westfalen beim Bund für eine branchenoffene und bundesweit einheitliche Lösung eingesetzt. Dieser Ansatz sei nun umgesetzt worden.

Hintergrund der Entscheidung sind die derzeit außergewöhnlich niedrigen Wasserstände auf dem Rhein und anderen großen Wasserstraßen. Die eingeschränkten Fahrrinnen führen dazu, dass Binnenschiffe weniger Ladung transportieren können.

Dadurch sinken die Transportkapazitäten der Binnenschifffahrt erheblich, was nach Einschätzung der Behörden Produktionsausfälle und Unterbrechungen von Lieferketten nach sich ziehen könnte.

Verkehrsminister Oliver Krischer betont die Bedeutung der Maßnahme für die Wirtschaft: „Die Einschränkungen stellen viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Mit dieser Ausnahmeregelung stellen wir sicher, dass Lieferketten aufrechterhalten und Versorgungsengpässe vermieden werden können. Die Maßnahme ist ausdrücklich auf die aktuelle außergewöhnliche Lage begrenzt.“

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lastkraftwagen besteht bundesweit seit 1956. Es ist in der Straßenverkehrs-Ordnung verankert und dient dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.

Grundsätzlich gilt das Verbot von 0 bis 22 Uhr für gewerblich genutzte Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für alle Lastwagen mit Anhänger.

Neben dauerhaft ausgenommenen Transporten, darunter bestimmte verderbliche Lebensmittel, wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach zeitlich begrenzte Ausnahmen in besonderen Versorgungs- und Krisensituationen zugelassen.

Mit der aktuellen Regelung reagiert das Land auf die Auswirkungen der Niedrigwasserlage auf Deutschlands wichtigste Wasserstraße.