So sieht’s aus, wenn ein Brandstifter ganze Arbeit geleistet hat. In der folgenden Geschichte geht es um einen Schaden von mehr als 100.000 Euro. Symbolfoto aus dem LWZ-Archiv.

Detmold/Lemgo. Ein 23-jähriger Zündler steht im dringenden Verdacht, für eine Brandserie in Bentrup-Loßbruch verantwortlich zu sein. Ermittlungen des Kriminalkommissariats 1, die Auswertung von Videoaufzeichnungen sowie die Vernehmung von Zeugen führten die Ermittler zügig auf die Spur des Mannes.


Der polizeibekannte 23-Jährige, der bereits mehrfach verurteilt wurde und Haftstrafen verbüßt hat, war zwischenzeitlich aus anderen Gründen im Gewahrsam der Polizei gelandet: Nur einen Tag nach den Bränden, am 16. September, nahmen Einsatzkräfte den Mann in Lemgo vorläufig fest.

Ihm wurden dort ein Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug sowie ein versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl in der Kluskampstraße vorgeworfen. Bei seiner Festnahme leistete er zudem erheblichen Widerstand gegen die Polizeibeamten.

Nach der damaligen Vorführung beim Haftrichter wurde er zunächst gegen eine Meldeauflage wieder auf freien Fuß gesetzt. Durch den raschen Ermittlungserfolg der Kriminalpolizei ist der Mann nun jedoch zusätzlich für eine Detmolder Brandserie dringend tatverdächtig.

Die Brände ereigneten sich am frühen Morgen des 15. September an der Straße „Zum Rotenberg“. Gegen 1 Uhr in der Nacht brannten dort eine Remise samt einem darin abgestellten Wohnmobil sowie eine Arbeitsmaschine vollständig aus. Das Feuer beschädigte zudem angrenzende Grundstücke; zwei Einsatzkräfte der Feuerwehr wurden bei den Löscharbeiten leicht verletzt. Nur rund eine halbe Stunde später brannte in unmittelbarer Nähe ein Altkleidercontainer. Der entstandene Sachschaden wird auf mehr als 100.000 Euro geschätzt.

Zudem wird gegen den Mann wegen einer versuchten Brandstiftung an einem Palettenstapel vor einem nahegelegenen Firmengelände ermittelt. Aufgrund des Vorwurfs der Brandstiftung erließ das Amtsgericht Detmold wegen bestehender Wiederholungsgefahr nun den Untersuchungshaftbefehl.


Kommentar

Von Hajo Gärtner

Warum kommt ein polizeibekannter Straftäter gegen eine bloße Meldeauflage wieder auf freien Fuß? Dann kann er seine Serie von Autoaufbrüchen, Brandstiftungen und Wohnungseinbrüchen in aller Seelenruhe fortsetzen. Hier stimmt doch was nicht im Justizsystem. Hier zählt die sanfte, höflich-freundliche Behandlung eines Straftäters mehr als der Schutz der Bevölkerung vor Schaden.

Das Prinzip sollte umgekehrt werden: Der Schutz der Mehrheit vor den Übergriffen eines psychisch kranken oder kriminellen Straftäters sollte höher gewichtet werden als die Rücksicht auf vermeintliche Rechte des Einzelnen. „Wir leben aber in einem Rechtsstaat“, ist das beliebte Gegenargument gegen diese Forderung. Aber der Rechtsstaat sollte „Täterschutz“ nicht über „Opferschutz“ stellen. Das werden normale Polizeibeamte auch nie tun, so viel ist sicher.

Wer aber ist dann für das Missverhältnis von Täter- und Opferbehandlung verantwortlich? Vielleicht die Behörden-Angst vor verbissenen Anwälten, die Kriminelle auch noch mit staatlicher Hilfe ins Rennen schicken können. Der nun ausgesprochene „Untersuchungshaftbefehl“ ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

Er bedeutet, dass der Dieb, Einbrecher und Brandstifter so lange im Justizgewahrsam bleibt, bis über seine Schuld oder Unschuld entschieden worden ist. Im „schuldig“-Fall dürfte er so schnell wie bei seiner ersten Verhaftung nicht mehr auf freien Fuß kommen.