Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Bad Salzuflen. Derzeit erhalten Haushalte in Bad Salzuflen unaufgefordert Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG), in denen der Einbau eines sogenannten Smart-Meters, also eines intelligenten Messsystems, beworben wird. Die Schreiben werden per Postwurfspezial verschickt. Die Stadtwerke Bad Salzuflen stellen dazu klar: Die Anschreiben stammen weder vom örtlichen Netzbetreiber noch werden sie in dessen Auftrag versendet.


Wer ein solches Werbeschreiben erhält, muss darauf nicht reagieren. Nach Angaben der Stadtwerke enthalten die Schreiben irreführende Werbeversprechen. Bei der DMG handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Verbrauchern steht es grundsätzlich frei, einen Drittanbieter zu wählen. Nach einer genauen Analyse des Angebots warnen die Stadtwerke Bad Salzuflen jedoch vor voreiligen Vertragsabschlüssen.

„Lassen Sie sich durch vermeintliche Fristen oder vorgegaukeltem Aktionsdruck nicht verunsichern“, erklärt Volker Stammer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Salzuflen. „Bei den Stadtwerken gibt es keine künstlichen Fristen. Kundinnen und Kunden haben jederzeit Anspruch auf den Wechsel oder den Einbau eines Smart-Meters zu unseren gewohnt fairen und gesetzlich geregelten Konditionen.“

„0-Euro-Installation“ laut Stadtwerken kein Sonderangebot

Einen tatsächlichen Preisvorteil bei der Installation sehen die Stadtwerke in dem beworbenen Angebot nicht. Das Versprechen „0-Euro-Installation“ sei keine exklusive Sonderaktion der DMG, sondern entspreche ohnehin dem Branchenstandard sowie der regulären Praxis der Stadtwerke Bad Salzuflen.

Auch bei den laufenden Kosten verweisen die Stadtwerke auf Unterschiede. Preisvergleiche zeigten demnach, dass die Smart-Meter der Stadtwerke Bad Salzuflen in vielen Fällen dauerhaft günstiger seien als Angebote von Wettbewerbern wie der DMG.

Darüber hinaus verweist der örtliche Versorger auf die Weitergabe der Netzentgelt-Reduzierung nach § 14a EnWG. Nach Angaben der Stadtwerke profitieren ihre Kunden dabei von höheren Erstattungsbeträgen. Diese erhalten Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen. Die Vergütung ist gesetzlich an das Gerät gebunden und wird vom örtlichen Verteilnetzbetreiber gewährt, unabhängig davon, welcher Messstellenbetreiber gewählt wurde.

„Als etablierter Messstellenbetreiber vor Ort stehen wir für vertrauten Service, direkte Ansprechpartner und absolute Transparenz, ohne versteckte Zusatzverträge oder unübersichtliche Drittanbieter-Modelle“, betont Geschäftsführer Volker Stammer.

Stadtwerke informieren bei vorgeschriebenem Einbau

Ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben, informieren die Stadtwerke Bad Salzuflen die betroffenen Haushalte rechtzeitig und direkt im Rahmen ihrer regulären Ausbauplanung. Dies betrifft nach Angaben der Stadtwerke einen Jahresverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden, Photovoltaikanlagen ab 7 kWp oder steuerbare Geräte.

Wer bereits einen Vertrag mit einem Drittanbieter unterschrieben hat, sollte nach Empfehlung der Stadtwerke prüfen, ob ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.

Für Fragen steht die Energieberatung der Stadtwerke Bad Salzuflen telefonisch unter 05222/808-0 sowie per E-Mail zur Verfügung.