E-Scooter sind mittlerweile fester Bestandteil des Straßenbildes. Die kleinen Flitzer sind aber alles andere als ungefährlich und dürfen höchsten 20 km/h schnell sein. Außerdem müssen sie versichert sein. Kollisionen mit Autos, Radfahrern und Fußgängern treten immer häufiger auf. Besonders, wenn sich E-Scooter-Piloten nicht an die Straßenverkehrsregeln halten. Ihr Gebrauch sieht ein Mindestalter von 14 Jahren voraus. Welche Folgen die Verletzung dieser Regel – besonders für den Halter – haben kann, zeigt der nachfolgend Bericht. Symbolfoto: Pixabay

Horn-Bad Meinberg. Am Dienstagabend, 2.Juni, wurde ein zwölfjähriger Junge gegen 20 Uhr auf der Nordstraße bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt, nachdem er auf einem E-Scooter mit einem Pkw kollidiert war. Der Junge befuhr den Gehweg „Am Wall“ und fuhr über einen abgesenkten Bordstein auf die Nordstraße, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Ein 22-jähriger Fahrer eines Volvo, der in Richtung Leopoldstal unterwegs war, bemerkte den von rechts einfahrenden Jungen zu spät und konnte den Zusammenstoß trotz eingeleiteter Bremsung nicht mehr verhindern. Der Zwölfjährige wurde leicht verletzt und zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der 22-jährige, ebenfalls in Horn-Bad Meinberg wohnende Pkw-Fahrer blieb unverletzt. Gegen den zwölfjährigen Fahrer und den Halter des E-Scooters wurden Strafverfahren eingeleitet, da das Fahrzeug ohne den erforderlichen Versicherungsschutz geführt wurde. Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter (bis 20 km/h) im öffentlichen Verkehrsraum erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren geführt werden dürfen und eine gültige Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Versicherungskennzeichen erforderlich ist.